E-Rezept in Österreich: So lösen Sie Ihr elektronisches Rezept ein
Alles, was Sie als Patient:in über das e-Rezept wissen müssen – von der Ausstellung bis zur Einlösung in Ihrer Apotheke.
Seit Ende 2023 werden in Österreich Rezepte nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch ausgestellt. Das sogenannte e-Rezept wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt direkt im e-card-System gespeichert. Für Sie als Patient:in bedeutet das: kein Zettel mehr, der verloren gehen kann, und mehrere bequeme Wege, Ihr Medikament in der Apotheke abzuholen.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das e-Rezept funktioniert, welche Einlöse-Möglichkeiten Sie haben, und was sich seit 2026 geändert hat.
Was ist das e-Rezept?
Das e-Rezept ersetzt das klassische Papierrezept. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein Medikament verschreibt, wird das Rezept digital im zentralen e-card-System gespeichert. Es enthält alle Informationen, die die Apotheke braucht: das verordnete Medikament, die Dosierung und die Gültigkeit.
Jedes e-Rezept erhält eine einzigartige 12-stellige e-Rezept-ID sowie einen QR-Code. Beides dient dazu, Ihr Rezept in der Apotheke eindeutig zu identifizieren. Nach der vollständigen Einlösung wird das Rezept im System als erledigt markiert – eine mehrfache Einlösung ist nicht möglich.
Seit 2023 können sowohl Kassenrezepte als auch Privatrezepte elektronisch ausgestellt werden. Sie müssen für das e-Rezept nichts installieren oder sich extra anmelden.
So wird Ihr e-Rezept ausgestellt
Der Ablauf bei Ihrem Arztbesuch ist einfach:
- Sie besuchen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und stecken Ihre e-card wie gewohnt.
- Die Ärztin/der Arzt erstellt das Rezept und speichert es elektronisch im e-card-System.
- Sie erhalten auf Wunsch einen Ausdruck mit QR-Code und e-Rezept-ID – dieser Ausdruck ist aber nicht zwingend nötig.
- Mit Ihrer e-card, dem QR-Code oder der ID können Sie das Rezept in jeder österreichischen Apotheke einlösen.
Bitten Sie in der Ordination um den Ausdruck, auch wenn er nicht Pflicht ist. So haben Sie als Backup immer die e-Rezept-ID und den QR-Code griffbereit.
4 Wege, Ihr e-Rezept einzulösen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr e-Rezept in der Apotheke einzulösen. Wählen Sie einfach den Weg, der für Sie am bequemsten ist:
| Methode | So funktioniert es |
|---|---|
| e-card vorzeigen | Stecken Sie Ihre e-card in der Apotheke – oder nutzen Sie die kontaktlose NFC-Funktion. Die Apotheke sieht sofort alle Ihre offenen Rezepte. |
| QR-Code zeigen | Zeigen Sie den QR-Code auf Ihrem Handy oder auf dem Ausdruck aus der Ordination. Die Apotheke scannt ihn und findet das richtige Rezept. |
| e-Rezept-ID nennen | Nennen Sie der Apotheke einfach die 12-stellige e-Rezept-ID. Diese finden Sie auf dem Ausdruck oder in Ihrer Sozialversicherungs-App. |
| e-Berechtigung erteilen | Sie können einer Vertrauensperson eine e-Berechtigung erteilen, damit diese Ihr Medikament in der Apotheke abholen kann. Dafür benötigen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer. |
E-Rezept für jemand anderen einlösen
Wenn Sie krank im Bett liegen und nicht selbst in die Apotheke gehen können, kann auch eine Vertrauensperson Ihr Medikament abholen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- QR-Code oder e-Rezept-ID weiterleiten: Senden Sie den QR-Code oder die ID per Nachricht an die Person, die für Sie in die Apotheke geht.
- e-Berechtigung erteilen: In Ihrer Sozialversicherungs-App können Sie einer bestimmten Person eine e-Berechtigung erteilen.
- Vollmacht ausstellen: In besonderen Fällen kann eine schriftliche Vollmacht die e-card ersetzen.
Wie lange ist mein e-Rezept gültig?
Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art des Rezepts ab:
| Rezeptart | Gültigkeit |
|---|---|
| Kassenrezept | 1 Monat ab Ausstellungsdatum |
| Privatrezept | Erste Einlösung innerhalb von 1 Monat; danach bis zu 12 Monate gültig (sofern die Ärztin/der Arzt nichts anderes festlegt) |
Lösen Sie Ihr Kassenrezept zeitnah ein! Nach Ablauf der Monatsfrist müssen Sie erneut zum Arzt, um ein neues Rezept zu erhalten.
Rezeptgebühr: Was kostet mich das e-Rezept?
Am Prinzip der Rezeptgebühr ändert das e-Rezept nichts. Wenn Sie ein Kassenrezept einlösen, zahlen Sie pro Medikamentenpackung die gesetzliche Rezeptgebühr. Kostet das Medikament weniger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis.
Neu seit 1. Jänner 2026: Die Berechnung der Rezeptgebühren-Obergrenze hat sich geändert. Bisher wurde nur die Höhe der Rezeptgebühr selbst gezählt. Jetzt werden die tatsächlichen Medikamentenkosten (Apothekenverkaufspreis) herangezogen. Sobald Ihre jährlichen Medikamentenkosten 2 % Ihres Nettoeinkommens erreichen, werden Sie für den Rest des Kalenderjahres automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
E-Rezept online einlösen – geht das?
Nein – in Österreich ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten gesetzlich verboten. Das gilt auch für e-Rezepte. Sie können Ihr e-Rezept ausschließlich in einer stationären Apotheke vor Ort einlösen – nicht über eine Online-Apotheke.
Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Online-Apotheke in Österreich oder in einem anderen EU-/EWR-Land ansässig ist. Auch wenn in manchen anderen EU-Ländern (z. B. Deutschland) der Versand rezeptpflichtiger Medikamente erlaubt ist, darf nach Österreich nicht geliefert werden.
Online-Apotheken in Österreich dürfen ausschließlich rezeptfreie Medikamente (OTC) versenden. Für rezeptpflichtige Medikamente müssen Sie persönlich in eine Apotheke gehen – mit Ihrer e-card, dem QR-Code oder der e-Rezept-ID.
Für rezeptfreie Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und Gesundheitsprodukte sind Sie bei apo-shop.net richtig. Unser Apothekerteam berät Sie gerne – bei Bestellungen über 45 € liefern wir versandkostenfrei.
Wo kann ich meine offenen e-Rezepte einsehen?
Sie können alle Ihre offenen e-Rezepte jederzeit digital einsehen – über die App oder Website Ihres Sozialversicherungsträgers. Melden Sie sich dafür mit Ihrer ID Austria an:
- ÖGK: www.meineoegk.at
- BVAEB: www.meinebvaeb.at
- SVS: www.svsgo.at
- MeineSV: www.meinesv.at
NEU 2026: EU-Rezept – Ihr e-Rezept im Ausland
Seit 25. Februar 2026 können in Österreich ausgestellte e-Rezepte auch in teilnehmenden EU-Ländern eingelöst werden. Den Anfang macht Tschechien, weitere Länder werden schrittweise angebunden. Das Service läuft über die europäische Plattform MyHealth@EU.
Um Ihr Rezept im Ausland einzulösen, benötigen Sie:
- Einen gültigen Lichtbildausweis
- Oder einen 8-stelligen Token, den Sie über Ihr ID-Austria-Konto generieren können
Nicht alle Rezeptarten können im Ausland eingelöst werden. Rezepte mit Freitextangaben oder Substitutionstherapie-Rezepte sind vom EU-Rezept-Service ausgenommen.
Was tun, wenn ich meine e-card nicht dabei habe?
Kein Problem. Auch ohne e-card können Sie Ihr e-Rezept einlösen. Nutzen Sie einfach den QR-Code (auf Ihrem Handy oder dem Ausdruck), die 12-stellige e-Rezept-ID (finden Sie in Ihrer Sozialversicherungs-App unter ID Austria) oder einen gedruckten Ausdruck aus der Ordination.
Häufige Fragen zum e-Rezept
Brauche ich eine spezielle App für das e-Rezept?
Was passiert, wenn mein e-Rezept abläuft?
Kann ich ein e-Rezept in mehreren Apotheken einlösen?
Funktioniert das e-Rezept auch bei Wahlarzt-Besuchen?
Kann ich mein e-Rezept bei einer Online-Apotheke einlösen?
Ist mein e-Rezept sicher?
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle pharmazeutische Beratung. Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zu Ihren Medikamenten wenden Sie sich bitte an Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker. | e-card Serviceline: 050 124 3311